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Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Bundesregierung forciert den Ausbau von PV-Anlagen
Die Bundesregierung will mehr Tempo beim Solarausbau. Das heute vom Kabinett beschlossene Solarpaket sieht bis 2026 eine Verdreifachung des jährlichen Zubaus von zuletzt 7,5 Gigawatt (GW) auf dann 22 GW vor. Der angestrebte Zubau auf 215 GW im Jahr 2030 soll je zur Hälfte auf Dächern und in der Fläche erfolgen. Dazu sollen die Flächenkulisse für Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen ausgeweitet und insbesondere die Förderung der Agri-PV verbessert werden.
Die Bundesregierung will mehr Tempo beim Solarausbau. Das heute vom Kabinett beschlossene Solarpaket sieht bis 2026 eine Verdreifachung des jährlichen Zubaus von zuletzt 7,5 Gigawatt (GW) auf dann 22 GW vor. Der angestrebte Zubau auf 215 GW im Jahr 2030 soll je zur Hälfte auf Dächern und in der Fläche erfolgen. Dazu sollen die Flächenkulisse für Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen ausgeweitet und insbesondere die Förderung der Agri-PV verbessert werden.
Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung soll die Förderung von Solaranlagen künftig grundsätzlich auch in benachteiligten Gebieten möglich sein, die bislang für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wurden. Die Mindestöffnung soll 1 % der landwirtschaftlichen Fläche eines Landes bis Ende 2030 betragen und danach 1,5 %. Das heißt, bei Überschreiten der 1 %-Schwelle vor dem 31. Dezember 2030 kann das betreffende Land die benachteiligten Gebiete bis Jahresende 2030 ausschließen. Danach können die Flächen erst bei Erreichen der Schwelle von 1,5 % ausgeschlossen werden.
Neu geregelt werden soll die Förderung von besonderen Solaranlagen. Dazu zählen neben Agri-PV auch Moor-PV und Parkplatz-PV sowie sogenannte Floating-PV auf Binnengewässern. Für diese besonderen PV-Anlagen soll ein eigenes Ausschreibungssegment eingeführt werden. Der Höchstwert soll 9,5 Cent/kWh betragen. Agri-PV-Anlagen sollen dabei mindestens 2,10 m hoch aufgeständert sein. Die Ausschreibungsmengen für besondere Solaranlagen im Rahmen der bestehenden Freiflächenausschreibungen sollen von anfänglich 500 Megawatt (MW) schrittweise auf bis zu 3 000 MW pro Jahr erhöht werden. Die Mengen in der Ausschreibung insgesamt und die dafür insgesamt benötigten Flächen bleiben gleich bleiben. Um den Naturschutz zu stärken, soll eine neue Kategorie "Biodiversitäts-PV" eingeführt werden. Bei Agri-PV-Anlagen sollen Maßnahmen zum Naturschutz besonders gefördert werden.
Eine Beschleunigung des Solarausbaus verspricht sich die Bundesregierung von den geplanten Neuregelungen bei der Verlegung von Leitungen und dem Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus. Die dabei vorgesehenen Duldungspflichten für Eigentümer und Nutzungsberechtigte stoßen bei den Verbänden der Agrar- und Forstwirtschaft auf einhellige Ablehnung. Dies gilt nicht zuletzt für den Anspruch auf einmalig 5 % des Verkehrswertes der Fläche, der den Grundeigentümer und Nutzern für die Errichtung und Instandhaltung von elektrischen Leitungen sowie von Leitungen zum Anschluss von Strom aus erneuerbaren Energien gewährt werden soll. AgE/rm
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Bundesregierung forciert den Ausbau von PV-Anlagen
Die Bundesregierung will mehr Tempo beim Solarausbau. Das heute vom Kabinett beschlossene Solarpaket sieht bis 2026 eine Verdreifachung des jährlichen Zubaus von zuletzt 7,5 Gigawatt (GW) auf dann 22 GW vor. Der angestrebte Zubau auf 215 GW im Jahr 2030 soll je zur Hälfte auf Dächern und in der Fläche erfolgen. Dazu sollen die Flächenkulisse für Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen ausgeweitet und insbesondere die Förderung der Agri-PV verbessert werden.
Die Bundesregierung will mehr Tempo beim Solarausbau. Das heute vom Kabinett beschlossene Solarpaket sieht bis 2026 eine Verdreifachung des jährlichen Zubaus von zuletzt 7,5 Gigawatt (GW) auf dann 22 GW vor. Der angestrebte Zubau auf 215 GW im Jahr 2030 soll je zur Hälfte auf Dächern und in der Fläche erfolgen. Dazu sollen die Flächenkulisse für Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen ausgeweitet und insbesondere die Förderung der Agri-PV verbessert werden.
Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung soll die Förderung von Solaranlagen künftig grundsätzlich auch in benachteiligten Gebieten möglich sein, die bislang für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wurden. Die Mindestöffnung soll 1 % der landwirtschaftlichen Fläche eines Landes bis Ende 2030 betragen und danach 1,5 %. Das heißt, bei Überschreiten der 1 %-Schwelle vor dem 31. Dezember 2030 kann das betreffende Land die benachteiligten Gebiete bis Jahresende 2030 ausschließen. Danach können die Flächen erst bei Erreichen der Schwelle von 1,5 % ausgeschlossen werden.
Neu geregelt werden soll die Förderung von besonderen Solaranlagen. Dazu zählen neben Agri-PV auch Moor-PV und Parkplatz-PV sowie sogenannte Floating-PV auf Binnengewässern. Für diese besonderen PV-Anlagen soll ein eigenes Ausschreibungssegment eingeführt werden. Der Höchstwert soll 9,5 Cent/kWh betragen. Agri-PV-Anlagen sollen dabei mindestens 2,10 m hoch aufgeständert sein. Die Ausschreibungsmengen für besondere Solaranlagen im Rahmen der bestehenden Freiflächenausschreibungen sollen von anfänglich 500 Megawatt (MW) schrittweise auf bis zu 3 000 MW pro Jahr erhöht werden. Die Mengen in der Ausschreibung insgesamt und die dafür insgesamt benötigten Flächen bleiben gleich bleiben. Um den Naturschutz zu stärken, soll eine neue Kategorie "Biodiversitäts-PV" eingeführt werden. Bei Agri-PV-Anlagen sollen Maßnahmen zum Naturschutz besonders gefördert werden.
Eine Beschleunigung des Solarausbaus verspricht sich die Bundesregierung von den geplanten Neuregelungen bei der Verlegung von Leitungen und dem Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus. Die dabei vorgesehenen Duldungspflichten für Eigentümer und Nutzungsberechtigte stoßen bei den Verbänden der Agrar- und Forstwirtschaft auf einhellige Ablehnung. Dies gilt nicht zuletzt für den Anspruch auf einmalig 5 % des Verkehrswertes der Fläche, der den Grundeigentümer und Nutzern für die Errichtung und Instandhaltung von elektrischen Leitungen sowie von Leitungen zum Anschluss von Strom aus erneuerbaren Energien gewährt werden soll. AgE/rm
Markttipps
Bundesregierung forciert den Ausbau von PV-Anlagen
Die Bundesregierung will mehr Tempo beim Solarausbau. Das heute vom Kabinett beschlossene Solarpaket sieht bis 2026 eine Verdreifachung des jährlichen Zubaus von zuletzt 7,5 Gigawatt (GW) auf dann 22 GW vor. Der angestrebte Zubau auf 215 GW im Jahr 2030 soll je zur Hälfte auf Dächern und in der Fläche erfolgen. Dazu sollen die Flächenkulisse für Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen ausgeweitet und insbesondere die Förderung der Agri-PV verbessert werden.
Die Bundesregierung will mehr Tempo beim Solarausbau. Das heute vom Kabinett beschlossene Solarpaket sieht bis 2026 eine Verdreifachung des jährlichen Zubaus von zuletzt 7,5 Gigawatt (GW) auf dann 22 GW vor. Der angestrebte Zubau auf 215 GW im Jahr 2030 soll je zur Hälfte auf Dächern und in der Fläche erfolgen. Dazu sollen die Flächenkulisse für Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen ausgeweitet und insbesondere die Förderung der Agri-PV verbessert werden.
Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung soll die Förderung von Solaranlagen künftig grundsätzlich auch in benachteiligten Gebieten möglich sein, die bislang für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wurden. Die Mindestöffnung soll 1 % der landwirtschaftlichen Fläche eines Landes bis Ende 2030 betragen und danach 1,5 %. Das heißt, bei Überschreiten der 1 %-Schwelle vor dem 31. Dezember 2030 kann das betreffende Land die benachteiligten Gebiete bis Jahresende 2030 ausschließen. Danach können die Flächen erst bei Erreichen der Schwelle von 1,5 % ausgeschlossen werden.
Neu geregelt werden soll die Förderung von besonderen Solaranlagen. Dazu zählen neben Agri-PV auch Moor-PV und Parkplatz-PV sowie sogenannte Floating-PV auf Binnengewässern. Für diese besonderen PV-Anlagen soll ein eigenes Ausschreibungssegment eingeführt werden. Der Höchstwert soll 9,5 Cent/kWh betragen. Agri-PV-Anlagen sollen dabei mindestens 2,10 m hoch aufgeständert sein. Die Ausschreibungsmengen für besondere Solaranlagen im Rahmen der bestehenden Freiflächenausschreibungen sollen von anfänglich 500 Megawatt (MW) schrittweise auf bis zu 3 000 MW pro Jahr erhöht werden. Die Mengen in der Ausschreibung insgesamt und die dafür insgesamt benötigten Flächen bleiben gleich bleiben. Um den Naturschutz zu stärken, soll eine neue Kategorie "Biodiversitäts-PV" eingeführt werden. Bei Agri-PV-Anlagen sollen Maßnahmen zum Naturschutz besonders gefördert werden.
Eine Beschleunigung des Solarausbaus verspricht sich die Bundesregierung von den geplanten Neuregelungen bei der Verlegung von Leitungen und dem Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus. Die dabei vorgesehenen Duldungspflichten für Eigentümer und Nutzungsberechtigte stoßen bei den Verbänden der Agrar- und Forstwirtschaft auf einhellige Ablehnung. Dies gilt nicht zuletzt für den Anspruch auf einmalig 5 % des Verkehrswertes der Fläche, der den Grundeigentümer und Nutzern für die Errichtung und Instandhaltung von elektrischen Leitungen sowie von Leitungen zum Anschluss von Strom aus erneuerbaren Energien gewährt werden soll. AgE/rm


